Mit einiger Verwunderung haben die Verantwortlichen der LTi GIESSEN 46ers eine am Donnerstagnachmittag von ratiopharm Ulm herausgebene Pressemitteilung zur Kenntnis genommen. LTi 46ers-Geschäftsführer Christoph Syring sah sich daraufhin genötigt, auf die dort erhobenen Vorwürfe zu reagieren.
Auf die in der Ulmer Pressemitteilung nachzulesende Äußerung von Ulms Manager Thomas Stoll, das Gießener Verhalten sei „grob unsportlich“, entgegnete Syring: „Es ist schon verwunderlich, dass uns in einer so wichtigen Personalie grobe Unsportlichkeit vorgeworfen wird von denjenigen, die die Unfairness an den Tag gelegt haben, einen unserer Schlüsselspieler nachts um 1:30 Uhr vor einem für uns richtungsweisenden Spiel im Kampf um den Klassenerhalt und acht Tage vor dem ebenfalls richtungsweisenden Abstiegsduell gegen ratiopharm Ulm anzusprechen und zu einem möglichen Klubwechsel zu animieren. Uhrzeit und Zeitpunkt dieses Vorstoßes können ja kaum zufällig gewählt worden sein“, so Syring.
Der Geschäftsführer ergänzte: „Der Spieler Austen Rowland hatte einen Arbeitsvertrag mit einer für ihn einseitigen Ausstiegsklausel, der jedoch mit einem ‚Matching Right‘ unsererseits versehen war. Für ratiopharm Ulm kann hier also kaum der Eindruck entstanden sein, dass sich der Spieler damit auf dem freien Markt befunden hat. Folgerichtig wäre es für die Ulmer – den allgemeinen Gepflogenheiten entsprechend – der einzig richtige Weg gewesen, uns, den Klub, und nicht den Spieler direkt zu kontaktieren, um eine Wechselmöglichkeit auszuloten. Dies ist jedoch nicht geschehen.
Grundsätzlich stellen wir fest, dass rechtsverbindliche Personalverhandlungen nur durch vertretungsberechtigte Personen – typischerweise Geschäftsführer – geführt werden. Der Agent des Spielers und der Ulmer Trainer gehören nicht zu diesem Personenkreis. Somit haben alle geführten Gespräche mit diesem Personenkreis juristisch keinerlei Bedeutung. Das erste offizielle und auch rechtsverbindliche Dokument – ein seitens Ulm unterschriebener Arbeitsvertrag für Austen Rowland – ist uns am Montag (07.12.) per E-Mail übermittelt worden. Hierauf haben wir sofort reagiert. Das in der Pressemitteilung von ratiopharm Ulm zum Ausdruck gebrachte „Entgegenkommen“ ihrerseits mag zwar somit eine romantische Vorstellung der Ulmer Klubführung sein, ist aber faktisch nicht existent.
Nach reiflicher Überlegung haben wir uns am Montag dazu entschlossen, das Angebot, das Ulm dem Spieler gemacht hat, nicht zu „matchen“. Da sich zu diesem Zeitpunkt aufgrund der geführten Gespräche zwischen Ulms Trainer und Austen Rowland letztgenannter emotional offensichtlich schon von uns gelöst hatte, sahen wir keinen Sinn mehr darin, ihn weiter an uns zu binden zu wollen. Selbstverständlich ist Austen Rowland, solange die finale Freigabe unsererseits noch nicht erteilt worden ist, immer noch über die LTi GIESSEN 46ers krankenversichert.
Seit Erhalt des Ulmer Angebots geben uns die BBL-Regularien nun bis zu sieben Tage Zeit, den Spieler final freizugeben. Innerhalb dieser Zeit wird uns Gelegenheit gegeben, alle eventuell noch offen stehenden Fragen zwischen den beteiligten Klubs oder auch zwischen dem Spieler und uns, wie zum Beispiel die ordnungsgemäße Rückgabe von Betriebsmitteln, ordnungsgemäße Rückgabe der Spielerwohnung und eventuell eines Autos, vertragliche Angelegenheiten (Festlegung eines Aufhebungsvertrages, steuerrechtliche Fragen etc.) verbindlich zu klären. Da die hier beschriebene Freigabe des Spielers für die meisten dieser Angelegenheiten eine faktische Unumkehrbarkeit darstellen würde, muss allen Beteiligten klar sein, dass wir zwar unser Möglichstes tun, um diesen Prozess zu beschleunigen, wir aber in jedem Fall höchste Sorgfalt walten lassen müssen, um möglichen Schaden von den LTi GIESSEN 46ers abzuwenden. Wenn dies dazu führt, dass die laut BBL-Regularien vorgegebene Frist in Gänze ausgenutzt werden muss, dann bitten wir alle Beteiligten um Verständnis.“
Ratiopharm Ulm hat in obiger Angelegenheit inzwischen beim Schiedsgericht der Beko Basketball Bundesliga im beschleunigten Verfahren eine einstweilige Verfügung beantragt. Diese ist jedoch am heutigen Nachmittag vom Schiedsgericht bereits zurückgewiesen worden.